Mehrbedarf für Schwangere / Erstausstattung fürs Kind
Inhalt
Kurzbeschreibung
Schwanger und in finanzieller Not?
Sollten Sie Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, können Sie einen Antrag auf Mehrbedarf stellen. Unter anderem können Sie Schwangerschaftsbekleidung und die Babyausstattung von dem Geld kaufen.
Beziehen Sie Bürgergeld, so stellen Sie diesen Antrag beim zuständigen Jobcenter.
Wenn Sie Sozialhilfe bekommen, so wenden Sie sich an das Sozialamt (Landkreis Northeim).
Ziel
Förderungen/Gelder/Ausstattung für Kind oder Familie erhalten
Zielgruppe
Für welche Personen
Schwangere / werdende Eltern
Altersbezug Kind
vorgeburtlich
Rahmenbedingungen
Einzugsgebiet oder Wirkungskreis des Angebotes
Northeim (Landkreis)
Ort der Leistung
in einer Einrichtung
Form
Einzelangebot
Termine und Turnus
Beantragung von
- Schwangerschaftsbekleidung ab der 17. Schwangerschaftswoche
- Säuglingserstausstattung: Auszahlung ab der 30. Schwangerschaftswoche
Art der Anmeldung
Anmeldung beim Anbieter erforderlich
Antragstellung
Ja
Teilnahmekriterien und Besonderheiten
Einmalige Leistungen:
- Schwangerschaftsbekleidung
- Säuglingserstausstattung
Angebot ist kostenlos
Ja
Barrierefreiheit des Angebots
Ja
Kontakt
Anschrift oder Hausadresse
Medenheimer Str. 6/8, 37154 Northeim
Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner
Erhalten Sie Sozialgeld (Hilfe zum Lebensunterhalt) über den Landkreis können Sie den Mehrbedarf hier geltend machen.
Erhalten Sie Bürgergeld, dann beantragen Sie den Mehrbedarf bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter / Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin im Jobcenter.
Telefonnummer
05551 708 0 (Landkreis Northeim), 05551 98 800 700 (Jobcenter)