Landkreis Northeim

Mehrbedarf für Schwangere / Erstausstattung fürs Kind

Inhalt

Kurzbeschreibung

Schwanger und in finanzieller Not?
Sollten Sie Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, können Sie einen Antrag auf Mehrbedarf stellen. Unter anderem können Sie Schwangerschaftsbekleidung und die Babyausstattung von dem Geld kaufen.
Beziehen Sie Bürgergeld, so stellen Sie diesen Antrag beim zuständigen Jobcenter.
Wenn Sie Sozialhilfe bekommen, so wenden Sie sich an das Sozialamt (Landkreis Northeim).

Ziel

Förderungen/Gelder/Ausstattung für Kind oder Familie erhalten

Zielgruppe

Für welche Personen

Schwangere / werdende Eltern

Altersbezug Kind

vorgeburtlich

Rahmenbedingungen

Einzugsgebiet oder Wirkungskreis des Angebotes

Northeim (Landkreis)

Ort der Leistung

in einer Einrichtung

Form

Einzelangebot

Termine und Turnus

Beantragung von
- Schwangerschaftsbekleidung ab der 17. Schwangerschaftswoche
- Säuglingserstausstattung: Auszahlung ab der 30. Schwangerschaftswoche

Art der Anmeldung

Anmeldung beim Anbieter erforderlich

Antragstellung

Ja

Teilnahmekriterien und Besonderheiten

Einmalige Leistungen:
- Schwangerschaftsbekleidung
- Säuglingserstausstattung

Angebot ist kostenlos

Ja

Barrierefreiheit des Angebots

Ja

Kontakt

Anschrift oder Hausadresse

Medenheimer Str. 6/8, 37154 Northeim

Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner

Erhalten Sie Sozialgeld (Hilfe zum Lebensunterhalt) über den Landkreis können Sie den Mehrbedarf hier geltend machen.

Erhalten Sie Bürgergeld, dann beantragen Sie den Mehrbedarf bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter / Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin im Jobcenter.

Telefonnummer

05551 708 0 (Landkreis Northeim), 05551 98 800 700 (Jobcenter)

Karte

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