Unterhaltsvorschuss
Inhalt
Kurzbeschreibung
Der Unterhaltsvorschuss ist eine Hilfe für Alleinerziehende.
Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen hat, wer das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet, geschieden oder von seinem Ehegatten getrennt lebt und kein bzw. unregelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhält.
Ab dem 12. Lebensjahr hat ein Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind nicht selbst Leistungen nach dem SGB II erhält oder die Hilfebedürftigkeit des Kindes vermieden werden kann oder der Elternteil bei dem das Kind lebt ein Einkommen von mind. 600,00 € hat.
Dies betrifft auch ungeklärte Vaterschaften, wenn der betreuende Elternteil bei der Feststellung der Vaterschaft mitwirkt.
Die Voraussetzungen für den Bezug der Leistungen werden von der Bewilligungsstelle jedes Jahr geprüft.
Ziel
Förderungen/Gelder/Ausstattung für Kind oder Familie erhalten
Zielgruppe
Für welche Personen
Kinder
Altersbezug Kind
1 bis unter 2 Jahre
2 bis unter 3 Jahre
3 bis unter 6 Jahre
altersübergreifend
6 bis Ende Grundschulalter
0 bis unter 1 Jahr
Rahmenbedingungen
Einzugsgebiet oder Wirkungskreis des Angebotes
Northeim (Landkreis)
Ort der Leistung
in einer Einrichtung
Form
Einzelangebot
Termine und Turnus
Unterhaltsvorschuss wird unter bestimmten Bedingungen bis zum 18. Lebensjahr gewährt. Die Voraussetzungen werden jährlich überprüft.
Art der Anmeldung
Anmeldung beim Anbieter erforderlich
Antragstellung
Ja
Teilnahmekriterien und Besonderheiten
Benötigte Unterlagen:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Datenschutzerklärung
- Merkblatt zum Unterhaltsvorschuss
- Erklärung über Beziehungen zum anderen Elternteil
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldebescheinigung
- Nachweis der Unterhaltszahlung des anderen Elternteils
- Ggf. Vaterschaftsanerkennung
- Ggf. Scheidungsbeschlüsse
Angebot ist kostenlos
Ja
Kontakt
Anschrift oder Hausadresse
Wallstraße 40, 37154 Northeim
Telefonnummer
05551 708 -746, -608, -756, -464, - 741, -286, -314