Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Inhalt
Kurzbeschreibung
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können im Landkreis Northeim über die Bildungskarte in Anspruch genommen werden.
Es gibt viele tolle Angebote für Kinder und Jugendliche in der Schule, im Kindergarten und in der Freizeit. Der Landkreis Northeim kann im Rahmen des Bildungspakts die Teilnahme an diesen Angeboten finanziell unterstützen. Hierzu zählen:
1. Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und Tagesausflüge in Kindergarten und Schule u.v.m.
2. Kultur, Sport (z.B. Sportvereine, Schwimmkurs), Freizeitaktivitäten
3. Unterrichtskosten für künstlerische / musikalische Ausbildung (z.B. Musikschule9
Das monatliche Budget kann auch auf unterschiedliche Angebote aufgeteilt oder für die Teilnahme an (teureren) Freizeitaktivitäten angespart werden. Auch Eltern-Kind-Kurse können finanziert werden.
Ziel
Wirtschaftliche Lebens- und Haushaltsführung
Zielgruppe
Für welche Personen
Eltern
Altersbezug Kind
altersübergreifend
Rahmenbedingungen
Einzugsgebiet oder Wirkungskreis des Angebotes
Northeim (Landkreis)
Ort der Leistung
in einer Einrichtung
Form
Einzelangebot
Art der Anmeldung
Anmeldung beim Anbieter erforderlich
Antragstellung
Ja
Teilnahmekriterien und Besonderheiten
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Träger, sie liegt beim
• örtlichen Jobcenter (bei Erhalt von Bürgergeld)
• beim Landkreis Northeim (bei Erhalt von Kinderzuschlag / Wohngeld / Asylbewerberleistungen / Leistungen nach SGB XII)
Angebot ist kostenlos
Ja
Kontakt
Anschrift oder Hausadresse
Medenheimer Straße 6-8, 37154 Northeim
Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Träger, sie liegt beim
• örtlichen Jobcenter (bei Erhalt von SGB II Leistungen)
• beim Landkreis Northeim (bei Erhalt von Kinderzuschlag / Wohngeld / Asylbewerberleistungen / Leistungen nach SGB XII)
Telefonnummer
05551 / 988000 (Jobcenter), 05551 / 7080 (Landkreis Northeim)