Mutterschutz und Mutterschaftsgeld
Inhalt
Kurzbeschreibung
In den meisten Fällen sorgen das Mutterschaftsgeld und eine Lohnfortzahlung des Arbeitgebers dafür, dass das Einkommen der werdenden Mütter nicht sinkt.
Das Mutterschaftsgeld wird mit der ärztlichen Bescheinigung über den Geburtstermin bei der Krankenkasse beantragt.
Als gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerin bekommt die werdende Mutter sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, pro Tag bis zu 13 Euro. Der Arbeitgeber stockt die Zahlung auf, so dass auch während des Mutterschutzes das bisherige Nettogehalt gleich bleibt.
Bei Minijobberin oder privat krankenversicherten werden einmalig höchstens 210 Euro ausgezahlt.
Ziel
Wirtschaftliche Lebens- und Haushaltsführung
Zielgruppe
Für welche Personen
Schwangere / werdende Eltern
Eltern
Altersbezug Kind
0 bis unter 1 Jahr
vorgeburtlich
Rahmenbedingungen
Einzugsgebiet oder Wirkungskreis des Angebotes
Northeim (Landkreis)
Form
Einzelangebot
Termine und Turnus
Nehmen Sie bei Fragen Kontakt zu Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrem Arbeitgeber auf.
Art der Anmeldung
Anmeldung beim Anbieter erforderlich
Antragstellung
Ja
Angebot ist kostenlos
Ja
Kontakt
Anschrift oder Hausadresse
Entenmarkt 3-4, 37154 Northeim
Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner
Anlaufstelle Frühe Hilfen
Frau Sladek und Frau Kremser-Hellwig
Telefonnummer
05551 908 26 42