pro familia - Landkreis Northeim
Schwangerschaftskonfliktberatung
Inhalt
Kurzbeschreibung
gemäß § 219 StGB
Wenn ein Schwangerschaftsabbruch in Erwägung gezogen wird, ist die schwangere Frau verpflichtet, sich in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten zu lassen. Das Beratungsgespräch ist ein Angebot, über die Gründe zu sprechen, welche die Frau zum Abbruch der Schwangerschaft bewegt. Im persönlichen Gespräch versuchen die BeraterInnen, die Situation zu klären.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Schwangeren- und Familienhilfe-änderungssetz geregelt. Hier ist formuliert, dass die schwangere Frau durch die Beratung zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigt werden soll. Jedoch braucht sie nicht zu befürchten, dass sie sich in der Beratung in irgendeiner Weise rechtfertigen muss oder bedrängt wird, ihre Gründe zu nennen oder ihre bereits getroffene Entscheidung zu ändern.
Die Beratung ist ein Hilfsangebot. Die Entscheidung, ob die Schwangerschaft abgebrochen oder fortgeführt wird, liegt allein bei der Frau. Diese höchstpersönliche Entscheidung kann und darf niemand für sie treffen. Es wird keine ärztliche Feststellung benötigt, die den Abbruch befürwortet oder erlaubt.
Wenn durch Probleme, Sorgen und Lebensumstände der Frau ein Abbruch der Schwangerschaft in Erwägung gezogen wird, kann sie durch die Beratung bei einer Lösungsfindung unterstützt werden. Sie erhält auf Wunsch Informationen über alle finanziellen und sozialen Hilfen, die in Betracht kommen, um die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern und Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen.
Das Beratungsgespräch ist absolut vertraulich.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle stehen unter Schweigepflicht. Ohne das Einverständnis der Frau, dürfen die Beraterinnen niemandem Auskunft über Person oder Inhalte des Gesprächs geben. Andere Personen wie der Vater des Kindes, weiteres Fachpersonal, nahe Angehörige können nur auf Wunsch und mit Einverständnis hinzugezogen werden.
Das Beratungsgespräch kann auf Wunsch anonym durchgeführt werden. Es muss weder bei der Anmeldung noch gegenüber der Beraterin oder dem Berater der Name angeben werden.
Das Beratungsgespräch ist kostenlos. Eine Beratung kann auch mehrere Gesprächstermine umfassen. Nach der Beratung erhält die Frau eine Beratungsbescheinigung. Bei einer anonymen Beratung kann die Beratungsbescheinigung von einer anderen Mitarbeiterin der Beratungsstelle ausgestellt werden als von der Person, die beraten hat.
Ziel
Krisen bewältigen
Zielgruppe
Für welche Personen
Schwangere / werdende Eltern
Altersbezug Kind
vorgeburtlich
Rahmenbedingungen
Einzugsgebiet oder Wirkungskreis des Angebotes
Northeim (Landkreis)
Form
Einzelangebot
Art der Anmeldung
Anmeldung beim Anbieter erforderlich
Antragstellung
Nein
Angebot ist kostenlos
Ja
Kontakt
Anschrift oder Hausadresse
Entenmarkt 3, 37157 Northeim
Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner
Verena Krack und Alexandra Blickle
Telefonnummer
0551 58627 oder 05551 908 21 90