Koordinierungsstelle Frühe Hilfen - Landkreis Northeim
Regelversorgung durch Gynäkologen
Inhalt
Kurzbeschreibung
Jede Schwangere hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Schwangerschaftsvorsorge. In den Mutterschaftsrichtlinien ist genau protokolliert, welche Untersuchungen wann vorgenommen werden sollen. Dokumentiert werden sie im Mutterpass. Aufgrund der gesetzlichen Verankerung werden die Vorsorgeuntersuchungen von den Krankenkassen getragen. Die Vorsorgetermine sollen sicherstellen, dass es der schwangeren Frau und dem Baby gut geht und dass sie zu allen Themen rund um die Schwangerschaft gut beraten wird. Risiken werden früh erkannt und wenn möglich die erforderlichen Maßnahmen ergriffen. So erhöhen sich die Chancen auf ein gesundes Kind und eine möglichst beschwerdefreie Schwangerschaft und Geburt. Die Vorsorgeuntersuchungen kann eine Gynäkologin oder ein Gynäkologe durchführen.
Es sind insgesamt circa zehn Vorsorgetermine vorgesehen.
Unter der Homepage www.landkreis-northeim.de/fruehehilfen > Für werdende Eltern und Familien > finden Sie eine Adressliste der im Landkreis Northeim tätigen Gynäkologen und Gynäkologinnen
Ziel
Altersgemäße Entwicklung meines Kindes erkennen/fördern
Geburt vorbereiten, Schwangerschaft gestalten
Vom Paar zu „Eltern“ werden
Gesund leben
Krisen bewältigen
Diagnostik / Förderung erhalten
Eltern-Kind-Beziehung stärken
Zielgruppe
Für welche Personen
Schwangere / werdende Eltern
Altersbezug Kind
vorgeburtlich
Rahmenbedingungen
Einzugsgebiet oder Wirkungskreis des Angebotes
Northeim (Landkreis)
Ort der Leistung
in einer Einrichtung
Form
Einzelangebot
Termine und Turnus
Adressliste gynäkologische Praxen unter www.landkreis-northeim.de/fruehehilfen >Für (werdende) Eltern und Familien
Art der Anmeldung
Anmeldung beim Anbieter erforderlich
Antragstellung
Nein
Angebot ist kostenlos
Ja
Kontakt
Anschrift oder Hausadresse
Medenheimer Str. 6-8, 37154 Northeim
Öffnungszeiten oder Sprechzeiten
siehe Homepage gynäkologische Praxis
Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner
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Telefonnummer
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